Vorvertragliche Informationen
 
    Finanzanlagenvermittlungen nach GewO § 34 f
Statusbezogene Information gem § 12 FinVermV (Hinweise gem. § 12a FinVermV)
    
Mark Hassenpflug
        Rohrweg 7
        34582 Borken
        Festnetz: 05682- 730386
    
Registrierbehörde:
    
        - IHK Kassel- Marburg, Kurfürstenstraße 9, 34117 Kassel
Registriernummer im Vermittlerregister:
    
Informationsstelle:
    
        - DIHK  Deutscher Industie- und Handelskammertag e. V.
 Breite Straße 29, 10178 Berlin
 Vermittlerregister: www.vermittlerregister.info
Erlaubnisbehörde:
    
        - IHK Kassel- Marburg, Kurfürstenstraße 9, 34117 Kassel
Tätigkeitsfelder und Erlaubnis:
    
Beratung und Vermittlung von Finanzanlagen nach § 34 f Abs. 1 GewO in der Bundesrepublik Deutschland. 
        Genauer bedeutet dies:
        - Anteilen oder Aktien an inländischen offenen Investmentvermögen, offenen EU-Investmentvermögen 
            oder ausländischen offenen Investmentvermögen, die nach dem Kapitalanlagegesetzbuch vertrieben 
            werden dürfen (§ 34f Abs. 1 S. 1 Nr. 1 GewO)
- Anteilen oder Aktien an inländischen geschlossenen Investmentvermögen, geschlossenen 
            EU-Investmentvermögen oder ausländischen geschlossenen Investmentvermögen, 
            die nach dem Kapitalanlagegesetzbuch vertrieben werden dürfen (§ 34f Abs. 1 S. 1 Nr. 2 GewO)
Vermittlerstatus:
    
        - Als Finanzanlagevermittler nach § 34 f Abs. 1  der GewO (Finanzanlagenmakler) bin ich nicht an ein 
            Finanzierungsinstitut gebunden, sondern haben Zugang zu über 200 verschiedene Anbieter.
- Praxisbezogen schließe ich jedoch Vermittlungen zu sogenannte Direktanbietern und Anbieter, 
            die keine Vereinbarungen mit uns eingehen aus. In Einzelfällen kann hier abgewichenwerden.
Emittenten und Anbieter:
    
        - Als freier Finanzanlagevermittler kann ich auf Wunsch des Interessenten/ Kunden aus dem gesamten Markt 
            der in Deutschland behördlich zugelassenen Produkte zurückgreifen, die nach dem § 34 f gelistet sind. 
            Das Gesamtangebot an Produktgebern, Kapitalverwaltungsgesellschaften (KVG), Verwahrstellen bzw. 
            auch als sogenannte Fondsplattformen sind über 200 mit über 4.000 in- und ausländischen Investmentfonds 
            die mir nach § 34 i GewO zur Verfügung stehen.
        
Vergütungen:
    
        - Als Finanzanlagenvermittler verlange ich keine direkte Vergütung vom Anleger, ggf. wird aber zusätzlich 
            eine gesonderte Servicegebührenvereinbarung abgeschlossen. Für den Vertrieb von Finanzanlagen erhalte 
            ich als Finanzanlagenvermittler in der Regel von den Fondsgesellschaften und/oder den depotführenden Stellen 
            Provisionen bzw. Courtagen aus den im Zusammenhang mit dem Kauf und der Verwaltung der Fondsanteile anfallenden Kosten 
            und Gebühren. Als Finanzanlagenvermittler erhalte ich von der Verwahrstelle der Fondsanteile den Ausgabeaufschlag 
            einmalig als Agio in Prozent des Anlagebetrages sowie eine laufende Vertriebsprovision, die je nach Abrechnungsart 
            der jeweiligen Kapitalverwaltungs-/Investmentgesellschaft in Prozent des Wertes der vom Depotinhaber gehaltenen Anteile 
            an Fonds im Depot des Anlegers oder in Prozent der jährlichen Managementfee des jeweiligen Fonds im Depot 
            des Anlegers berechnet wird. Die Höhe der Provisionen variiert je nach Investmentgesellschaft, Anlageschwerpunkt 
            und Art der Fonds. Die Höhe der jeweiligen Ausgabeaufschläge sowie der sonstigen Kosten und Gebühren 
            ergibt sich aus den betreffenden Abschnitten der Wesentlichen Anlegerinformationen (KIID), den Verkaufsprospekten 
            der Kapitalverwaltungs-/Investmentgesellschaften und dem Preisleistungsverzeichnis der jeweiligen Lagerstelle und 
            wird durch den Finanzanlagenvermittler bezogen auf die jeweilig ausgewählte Anlage gesondert ausgewiesen.
        
sonstige Zuwendungen:
    
        - Als Finanzanlagenvermittler erhalte ich ggf. neben Provisionen bzw. Courtagen ggf. Mehrvergütungen bei 
            Überschreiten von Umsatzschwellen sowie ggf. auch Marketingzuschüsse oder geldwerte Leistungen wie z.B. 
            Produktschulungen, Teilnahme an Fortbildungsveranstaltungen, kulturelle/gesellschaftliche Veranstaltungen, 
            Überlassen von IT-Software, Verkaufsunterlagen etc. Der Anleger stimmt zu, dass ich als Finanzanlagenvermittler 
            sowie meiner  Kooperationspartner (insbesondere ihm zuzuordnende Mitarbeiter, Servicestellen, Maklerpools etc.), 
            mit denen er zusammenarbeitet/kooperiert, die ihnen jeweils von dritter Seite zufließenden Vergütungen, 
            Provisionen/Courtagen, Gebühren und Zuwendungen in Abweichung von §§ 675, 667 BGB vereinnahmen 
            und behalten dürfen und verzichtet auf Geltendmachung bestehender und zukünftiger Ansprüche.
        
Beteiligungen von Kapital oder Stimmrechten von über 10 %
    
        - Direkte oder indirekte Beteiligungen von über 10 % an Stimmrechten oder Kapital eines Versicherungsunternehmen auf
            mein Unternehmen bestehen nicht. Umgekehrt herrscht das gleiche Schicksal, also habe ich auch keine Stimmrechte oder
            Kapital von über 10 % an einer Versicherungsgesellschaft.
Interne Beschwerdestelle:
    
Mark Hassenpflug
        Rohrweg 7
        34582 Borken
        Festnetz: 05682- 730386
    
Externe Beschwerdestellen:
    
Ombudsstelle des BDI, Bundesverband Investment und Asset Management e. V.
        Unter den Linden 42
        10178 Berlin
        www.ombudsstelle-investmentfonds.de 
    
    
Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin)
        Lurgiallee 12
        60439 Frankfurt
        www.bafin.de (Stichwort: Ombudsleute)
    
    
Außergerichtliche Online- Beilegung verbrauerrechtlicher Streitigkeiten der EU
        ODR- Verordnung (Verordnung über die außergerichtliche Online- Beilegung verbraucherrechtlicher Streitigkeiten)
        Online Dispute Resolution